Musikinstrumentenversicherung

Musikinstrumentenversicherung

Musik bedeutet Emotionen. Hobby- und Berufsmusiker besitzen ein enges Verhältnis zu ihren Instrumenten. Die Musikinstrumente Versicherung bietet dabei den Schutz gegen die Gefahren der geliebten Instrumente. Stoß, Verlust, etc.

  • Weltweit Deckung
  • Freie Wahl der Reparaturwerkstatt
  • Deckung wechselnder Bestände von Instrumenten
  • Wertminderung automatisch voll mitversichert bei Streichinstrumenten und Bögen ab € 10.000,-
  • Keine Selbstbeteiligung
  • Sonderkonditionen für Orchester, Ensembles oder hochwertige Instrumente
  • Neuwertversicherung ohne Aufpreis
  • Kündigungsmöglichkeiten an zwei Terminen im Jahr
  • Kündigung bei Risikowegfall: sofort
  • Versicherung auch über Nacht im Fahrzeug möglich
  • Kurzzeitversicherungen (für Konzerte, Projekte, Transporte etc.)
  • Schneller Versicherungsschutz ab Datum des Fax oder Poststempels möglich

Beitragsrechner

Berechnen Sie den jährlich zu entrichtenden Betrag für Ihr Instrument. Geben Sie dazu pro Kategorie die Gesamtsumme ein, mit dem Sie Ihre Instrumente (insgesamt) versichern möchten.
Pro Kategorie alle Versicherungssummen Ihrer Instrumente addieren!

Bitte beachten Sie, dass ein Saxophon versicherungstechnisch unter die Kategorie "Blechblasinstrumente" fällt.
Geben Sie einen Zeitraum an:



Gesamte Versicherungs- Summe pro Kategorie Anzahl Kategorie Faktor Beitragszuschläge
Nachtzeit* (Kfz) +25%
Proberaum** +20%
Ersatzinstrument*** +15%
Klaviertransport**** +200%


*Nachtzeit
Versicherung auch in unbewachten Fahrzeugen zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr Ortszeit. Benötigt von Musikern die darauf angewiesen sind, Ihr Equipment über Nacht im Auto zu lassen.

**Proberaum

Versicherung auch beim Deponieren in Proberäumen unbewohnter, unbewachter Gebäude.

Benötigt z.B. von Bands die sich in ehemaligen Bürogebäuden oder Lagerhallen eingemietet haben und dort ihre PA-Anlagen etc. unterbringen.

Nicht benötigt für den normalen Probe- und Orchesterbetrieb an Schulen, Musikveranstaltungen usw.

***Ersatzinstrument

Deckung von Auslagen für Leihinstrumente gleicher Art und Güte, die der VN mietet, solange sich versicherte Instrumente nach gedeckten Schäden in Reparatur befinden bzw. nachdem diese einen gedeckten Totalschaden erlitten. Die Erstattung ist begrenzt auf max. 10% der VS bzw. 1.000,- Euro. Der erstattungsfähige Zeitraum endet nach Fertigstellung der Reparatur bzw. nach längstens einem Monat.

****Klaviertransport

Versicherung auch von Transporten Ihrer mechanischen Tasteninstrumente, wie Klaviere, Flügel, Cembali oder Celestas.

Benötigt wenn schwere, mechanische Tasteninstrumente außerhalb von Gebäuden oder über Stufen bewegt werden.

(Häufig in Verbindung mit Kurzzeitversicherungen genutzt).