Produkthaftpflicht

Eine Produkthaftpflichtversicherung kann als zusätzlicher Baustein innerhalb einer Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Insbesondere für Hersteller oder Quasi-Hersteller ist sie eine bedeutende Erweiterung, denn sie versichert Schadenersatzansprüche Dritter auf reine Vermögensschäden.

Diese sogenannten Kostenschäden können zum Beispiel durch das Fehlen zugesicherter Produkteigenschaften entstehen sowie durch Weiterverarbeitung oder Weiterbearbeitung, durch die Verbindung oder Vermischung mit anderen Produkten oder durch die Herstellung  mangelhafter Produkte durch gelieferte mangelhafte Maschinen.

Eine Erweiterung der Deckung ist also allen Versicherungsnehmern zu empfehlen, deren Produkte im Prozess der arbeitsteiligen Weiterverarbeitung durch Dritte verändert oder verbaut werden. Auch für Handwerksbetriebe, die gegenüber dem Endverbraucher für Nachlieferung und vergebliche Aufwendungen haften, kann die Produkthaftpflichtversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein.

Schäden am eigenen Produkt des Versicherungsnehmers sowie Kosten für die Nachlieferung eines mangelfreien Produktes sind hingegen nicht versicherbar. Auch Schäden aufgrund der Lieferung von Produkten, die mit Rechtsmängeln behaftet sind, sind nicht versicherungsfähig. Gleiches gilt für Schäden, die durch Lieferung einer Sache entstehen, die bewusst von behördlichen oder gesetzlichen Vorschriften abweicht oder die nach dem Stand der Technik nicht ausreichend oder dem Verwendungszweck entsprechend erprobt wurde.